Allgemeine Geschäftsbedingungen der IAD GmbH

1. Geltung

Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für alle -auch zukünftigen- Verträge, Lieferungen undsonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr. Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. Soweit Angestellte mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren die Erfüllung des Vertrages nicht, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben sowie für den Fall von Änderungen und Verbesserungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion.

3. Lieferfristen, Teillieferungen und Verzug

Lieferfristen sind, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, unverbindlich. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig. Bei Eintritt von unvorhergesehenen, außerhalb unseres Einwirkungsbereiches liegenden Lieferungshindernissen verlängert sich nach unserer Wahl der Liefertermin angemessen um die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse, oder wir sind berechtigt, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben, sofern nicht die Leistung endgültig unmöglich ist. Insbesondere für den Fall endgültiger Unmöglichkeit oder von Unvermögen aus obigen Gründen werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen und bei Überschreitung des festgelegten Kreditlimits sind wir zur weiteren Lieferung aus etwaigen laufenden Verträgen nicht verpflichtet. Im Fall einer von uns zu vertretenden Nichteinhaltung eines Liefertermins oder Unmöglichkeit der Leistung steht dem Käufer, soweit rechtlich zulässig, im Falle des Verzuges, jedoch erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, ein Rücktrittsrecht zu. Für Schadensersatzansprüche gilt Nr. 10. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Lieferung

Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Transport der Ware erfolgt, auch wenn wir frachtfrei, fob oder cif verkauft haben, auf Gefahr des Kunden. Auch bei Wahl des Transportmittels, der Transportpersonen und/oder des Transportweges durch uns reist die Ware auf Gefahr des Kunden unter Ausschluss jeglicher Haftung unsererseits, es sei denn, wir haben gegen eine diesbezügliche verbindliche Anweisung des Kunden verstoßen. Auf Wunsch des Kunden wird die Ware von uns auf Kosten des Kunden für den Transport versichert. Hierbei hat der Käufer die Bedingungen des Versicherers zu beachten.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise verstehen sich ab unserem Lager zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer; sie schließen eine handelsübliche und für den normalen Versand geeignete Verpackung ein. Der Rechnungsbetrag ist – sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden – spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum auf unserem Konto eingehend ohne jeden Abzug fällig. Die Hereinnahme von Schecks erfolgt in jedem Falle nur erfüllungshalber. Zahlungen an unsere Mitarbeiter sind nur dann wirksam, wenn diese eine Vollmacht zur Entgegennahme nachgewiesen haben. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten oder ist unsere Forderung – aus welchen Gründen auch immer – gefährdet, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber sofort fällig; dies gilt auch für den Saldo jedes für den Käufer geführten Kontokorrents. Dem Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Er kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, welche wir anerkannt haben oder welche rechtskräftig festgestellt sind. Noch ausstehende Gutschriften berechtigen den Käufer nicht, Zahlungen zurückzuhalten.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung des Käufers mit uns unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug, unrechtmäßigem Verhalten des Käufers oder einer wie auch immer gearteten Gefährdung unserer Forderung, wozu auch die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse zählt, ist der Käufer, soweit gesetzlich zulässig, verpflichtet, die Ware auf erstes Anfordern an uns herauszugeben. Ein derartiges Herausgabeverlangen gilt als Rücktrittserklärung verbunden mit der Abgabe unseres Angebotes, die Kaufsache Zug um Zug gegen Bezahlung – zu den im Übrigen bisherigen Vertragsbedingungen – wieder auszuliefern. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die uns gehörende Vorbehaltsware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn der Gegenstand von seinem Abnehmer nicht sofort bezahlt wird. Das Recht zur Weiterveräußerung erlischt bei Zahlungsverzug oder wie auch immer gearteter Gefährdung unserer Forderung. Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten gegen seine Abnehmer im voraus an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, uns gehörende Ware gegen alle Lagerrisiken zu versichern und uns den Abschluss der Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Er tritt schon jetzt etwaige Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche wegen Untergangs oder Verschlechterung der Vorbehaltsware an uns ab. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Vorbehaltsware oder der uns abgetretenen Forderungen durch Dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen und uns bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen, insbesondere seinerseits die notwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung unserer Rechte zu ergreifen. Wir verpflichten uns, Sicherheiten insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

7. Rücknahme

Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zurückgenommen. Die Ware muss sich in einem einwandfreien Zustand befinden und uns frei von allen Transportund Transportversicherungskosten erreichen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10 % für die Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Sollte die Ware bei Rückgabe nicht mehr original verpackt oder nicht mehr in unserem laufenden Lieferprogramm sein oder beschädigt sein, so haben wir das Recht, zusätzliche weitere Abzüge von den Gutschriften vorzunehmen.

8. Mängelgewährleistung und Haftung

Wir haften für nachgewiesene zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges bestehende Sachmängel. Die Sachmängelhaftung gegenüber einem Käufer als nternehmer erfolgt durch Nacherfüllung in der Weise, dass wir nach unserer Wahl den fehlerhaften Gegenstand ausbessern oder einen mangelfreien Gegenstand neu liefern. Zumutbare Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben sowie Änderungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Eine Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach erfolglos versucht wurde und ein weiterer Versuch dem Käufer nicht zuzumuten ist. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt. Die Nacherfüllung führt nicht zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist. Ansprüche des Käufers aus Sachmängelhaftung sind ausgeschlossen, wenn sie der Käufer, soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt, nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe feststellt und schriftlich geltend gemacht hat. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich geltend zu machen. Mängel, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. nbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, begründen keine Sachmängelhaftung. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritte vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen. Gleichzeitig erlischt jede Sachmängelhaftung. Vor der Nacherfüllung ist uns Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Muss die Ware zum Zwecke der Nacherfüllung transportiert werden, führen wir diesen Transport selbst oder durch Beauftragte aus, es sei denn, etwas anderes ist mit dem Käufer vereinbart. Eine Erstattung von Transportkosten des Käufers für nicht vereinbarte Transporte entfällt, soweit diese den Betrag übersteigen, den wir nachweislich für eine Selbstabholung aufzuwenden gehabt hätten. Gebrauchte Waren oder Waren zweiter Wahl kauft der Kunde wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Für Schadensersatzansprüche gilt Nr. 10. Eine weitergehende Haftung ist im Übrigen ausgeschlossen.

9. Mängelgewährleistung verkaufter Ware

Weist der Käufer hingegen nach, dass die Ware an den letzten Abnehmer im Wege des Verbrauchsgüterkaufs im Sinne des § 474 BGB verkauft wurde und er wegen eines Sachmangels nach den Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf in Anspruch genommen wurde, gelten für den Rückgriff statt der Bestimmungen der Nr. 8 die gesetzlichen Bestimmungen. Rückgriffsansprüche wegen Aufwendungen, die bei rechtzeitiger Einschaltung und vollständiger Inanspruchnahme der von uns vorgehaltenen Service-Leistungen nicht erforderlich gewesen wären, sind ausgeschlossen.

10. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadensersatz leisten wir nur im Rahmen der zwingenden Grenzen des Produkthaftpflichtgesetzes und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche wie Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichterfüllung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

11. Verpackung

Die Entsorgung von Verpackungen erfolgt nach unserer Wahl grundsätzlich durch ein flächendeckendes System im Sinne der VerpVO oder durch von uns beauftragte Dritte. Verpackungen, die von uns selbst gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurückzunehmen sind, sind frei unserem Lager anzuliefern. Eine Rücknahme von Altgeräten setzt stets eine entsprechende Vereinbarung voraus, es sei denn, das Gesetz bestimmt zwingend etwas anderes.

12. Sonstiges

Für Verträge mit Unternehmern, für die diese Geschäftsbedingungen gelten, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand, einschließlich der Scheck- und Wechselklage, Neuss vereinbart mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen. Ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Die mit uns geschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Wir sind berechtigt, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Diese Änderungen werden mit Zugang bei dem Käufer wirksam, es sei denn, dieser widerspricht unverzüglich schriftlich.